Alles in eigener Hand
Mit der Gründung einer Aktiengesellschaft ist man im Jahr 1993 völlig neue Wege gegangen. Die meisten Golfanlagen in Deutschland sind Anlagen, die einer Betreibergesellschaft gehören und von den Golfclubs entgeltlich genutzt werden. In wenigen Fällen sind die Anlagen im Eigentum des jeweilgen Clubs, mit all den Nachteilen, die das Vereinsrecht mit sich bringt. Bei der Golfanlage Sinsheim Buchenauerhof AG sind die Golfspieler auch die Aktionäre und damit die Eigentümer, somit sind gegensätzlichen Interessen ausgeschlossen. Mit dem Erwerb einer Stammaktie erhält man ein werterhaltendes, lebenslängliches, vererb- und wieder veräußerbares Spielrecht. Für den Partner ist der Erwerb einer nicht-stimmberechtigten Vorzugsaktie zum halben Preis möglich.
Neben der AG gibt es den Golfclub Sinsheim Buchenauerhof, bei dem unsere Aktionäre automatisch Mitglied sind. Die Gründung des Clubs war für die Mitgliedschaft im Deutschen Golfverband erforderlich.





